Consulado General y Centro de Promoción en Francfort

ANFORDERUNGEN FÜR DIE ZULASSUNG VON HAUSTIEREN IN DIE ARGENTINISCHE REPUBLIK

Fecha de actualización: 05/12/2017

Das Konsulat erteilt keine Genehmigungen für die Einreise von Tieren nach Argentinien. Ihr Besitzer muss die Richtlinie für den Transport von Haustieren bei der ausgewählten Fluggesellschaft bestätigen und deren Boarding koordinieren. Um zu verhindern, dass das Tier bei der Ankunft in Argentinien unter Quarantäne gestellt wird, sind ein Tiergesundheitszeugnis und ein Nachweis der Tollwutimpfung erforderlich.

Beide Dokumente müssen von einem Tierarzt ausgestellt sein, der beim Veterinäramt (amtliches Veterinäramt des betreffenden Staates) registriert und zugelassen ist.

Das Tiergesundheitszeugnis muss von der zuständigen deutschen Regierungsstelle (Regierungspräsidium oder Bezirksregierung) mit Apostille versehen werden und in spanischer Sprache verfasst oder ins Spanische übersetzt sein und Folgendes enthalten:

• Identifikationsdaten des Besitzers: Name und Nachname, Adresse.

• Identifikationsdaten des Tieres: Rasse, Geschlecht,Geburtsdatum, Fell, Größe und besondere Eigenschaften.

• Herkunfts-, Bestimmungs- und Transitland, falls zutreffend.

• Die Bescheinigung muss sicherstellen, dass das identifizierte Tier innerhalb von zehn (10) Tagen vor der Eireise untersucht wurde und keine klinischen Anzeichen einer für die Art spezifischen Krankheit aufweist.

Der Nachweis der Tollwutimpfung ist für alle Hunde und Katzen erforderlich, die älter als 3 (drei) Monate sind. Im Falle der ersten Impfung muss diese Impfung mindestens 30 Tage vor dem Einreisedatum des Tieres erfolgen. Das Zertifikat darf nicht älter als ein Jahr vor dem Tag der Ankunft in Argentinien sein.

Das Konsulat legalisiert diese Dokumente nicht; diese müssen direkt bei der Fluggesellschaft eingereicht werden.

 

Quarantäne

Tiere, die die oben genannten Anforderungen erfüllen, führen keine Import-Quarantäne durch. Bei Verdacht auf infektiöse oder ansteckende Zoonosen oder ein hohes Risiko für die Argentinische Republik wird das Personal des Dienstes die Mittel vermitteln, die deren Isolierung und / oder entsprechende Quarantänemaßnahmen gewährleisten.

Hinsichtlich der Einreise von anderen Haustierarten sollte das argentinische Nationaldienst für das Gesundheitswesen und Qualität von Agrarlebensmittel (Servicio Nacional de Sanidad y Calidad Agroalimentaria -SENASA-) in jedem Fall insbesondere unter (54-11) 4345-4112 / 4110 konsultiert werden.

Für weitere Informationen klicken Sie hier (Webseite SENASA auf spanisch, mit Link für deutsch)

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